Die Staatsanwaltschaft vom Kanton Luzern hat 43 Verfahren gegen Personen eingeleitet, welche im Frühjahr 2019 ohne notwendige Bewilligungen Waffen im Ausland bestellt haben. 46 Waffen wurden im März am Zoll abgefangen und der Staatsanwaltschaft zugestellt. Die Zunahme solcher Fälle ist massiv. Viele Personen bestellen sich Springmesser, Schmetterlingsmesser oder andere Waffen, ohne sich den rechtlichen Folgen bewusst zu sein.
46 Waffen am Zoll abgefangen
Die Zollverwaltung hat Mitte März insgesamt 46 Waffen abgefangen, welche illegal aus dem Ausland an Kunden in den Kanton Luzern gesendet wurden. Dabei handelt es sich um Springmesser (35), Schmetterlingsmesser (3), Teleskop Schlagstöcke (5), Schlagringe (2) und eine SoftAir-Gun.
43 Verfahren gegen Personen aus dem Kanton Luzern eingeleitet
Die Staatsanwaltschaft hat gegen die insgesamt 43 Besteller Verfahren eröffnet. Es handelt sich dabei um Frauen (5) und Männer (38) im Alter von 14 bis 78 Jahren. Sie stammen aus Deutschland, Italien, Portugal, der Ukraine und der Schweiz und wohnen sowohl in der Stadt Luzern wie auch in Gemeinden vom Kanton Luzern. In drei Fällen handelt es sich um Jugendliche. Diese Verfahren werden von der Jugendanwaltschaft geführt. In den meisten Fällen wurden die Waffen bei Billiganbietern in China oder Asien bestellt. Die Waffen wurden beschlagnahmt und werden vernichtet.
Staatsanwaltschaft warnt vor rechtlichen Folgen
Die Staatsanwaltschaft warnt explizit vor illegalen Waffenimporten. Ein legaler Import setzt voraus, dass man über die notwendigen Bewilligungen verfügt. Falls diese nicht vorhanden sind, werden gegen die Besteller Strafuntersuchungen eingeleitet. Neben hohen Kosten (Bussen, Geldstrafen und Gebühren) führen solche Verfahren bei einem
Schuldspruch auch zu einem Eintrag ins Strafregister.