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Nach Unfall im Gubristtunnel wird Anklage gegen Türke erhoben

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Im Dezember 2021 hat ein 33-jähriger Türke im Gubristtunnel seinen 482 PS starken PW auf 229 km/h beschleunigt und einen Unfall verursacht

Die Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis hat am 16. Mai 2022 beim Bezirksgericht Dietikon Anklage gegen einen Mann wegen qualifiziert grober Verletzung der Verkehrsregeln, mehrfacher Körperverletzung und weiterer Verkehrsdelikte erhoben.

Ihm wird vorgeworfen, das von ihm gelenkte Fahrzeug Anfang Dezember 2021 im Gubristtunnel auf 229 km/h beschleunigt und in der Folge einen Verkehrsunfall mit Verletzungsfolge verursacht zu haben.

Bei einer Auffahrkollision zwischen zwei Fahrzeugen sind anfangs Dezember 2021 auf der A1 im Gubristtunnel bei Unterengstringen vier Personen verletzt worden (siehe Medienmitteilung der Kantonspolizei Zürich vom 5. Dezember 2021).

Unter anderem wegen des Verdachts auf qualifiziert grobe Verletzung der Verkehrsregeln (Raserdelikt) hat die Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis im Nachgang zum Unfall ein Verfahren gegen den unfallverursachenden 33-jährigen Türken eröffnet und gemeinsam mit den Fachleuten der Kantonspolizei Zürich den genauen Unfallhergang untersucht.

Dem Mann wird unter anderem vorgeworfen, den von ihm gelenkten 482 PS starken Personenwagen im Gubristtunnel auf eine Geschwindigkeit von 229 km/h (nach Abzug der Toleranz) beschleunigt und dadurch die zulässige und signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 149 km/h überschritten zu haben.

In der Folge fuhr der Mann noch im Tunnel zu mehreren Fahrzeugen auf und prallte schliesslich trotz Bremsmanöver heftig gegen das Heck eines vor ihm fahrenden Personenwagens, in welchem sich drei Frauen befanden.

Mit Anklage vom 16. Mai 2022 an das Bezirksgericht Dietikon hat die Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis das Verfahren gegen den Lenker nun abgeschlossen.

Neben qualifiziert grober Verletzung der Verkehrsregeln und mehrfacher Körperverletzung werden ihm noch weitere Verkehrsdelikte vorgeworfen. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Quelle der Meldung: Strassenverkehr Staatsanwaltschaft Kanton Zürich