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Covid-19: Vorzeitige Marktfreigabe durch die fachtechnisch verantwortliche Person
Gemäss Art. 13 Ambv entscheidet die fachtechnisch verantwortliche Person (FvP) der Zulassungsinhaberin vor dem Inverkehrbringen einer Charge über die Marktfreigabe und überprüft dabei, ob die Charge nach den geltenden Gmp-Regeln hergestellt wurde und den Anforderungen der Zulassung entspricht. Für Arzneimittel zur Verhütung und Bekämpfung des Coronavirus (Covid-19) gemäss Anhang 4 und 5 Covid-19 Verordnung 2…