Kein Zufall, kein Kavaliersdelikt: Der Bundeszoll hat innerhalb von 48 Stunden gleich zwei Fälle von grob fahrlässigem Lebensmittelschmuggel aufgedeckt. Beide Male: irakische Staatsangehörige am Steuer, beide Male: dieselbe Masche.


Am 9. März kontrollierte eine mobile Patrouille des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) auf der Autobahnraststätte Pratteln einen Lieferwagen mit Schweizer Kennzeichen. Der Fahrer: ein 35-jähriger Iraker, eingereist aus Deutschland. Das Ergebnis der Kontrolle: 1,5 Tonnen tiefgefrorene Pommes frites, 75 Kilogramm Poulet-Produkte, 100 Kilogramm Mayonnaise und 79 Kilogramm Ketchup – alles ungekühlt im normalen Laderaum verstaut. Kein Kühltransporter, keine eingehaltene Kühlkette, keine bezahlten Einfuhrabgaben. Dazu: das Fahrzeug war überladen.
Einen Tag später, am selben Ort, das gleiche Bild: Ein 29-jähriger Iraker wird mit einem weiteren Lieferwagen gestoppt. Wieder: zwei Tonnen Pommes frites, 110 Kilogramm Poulet, dazu 80 Alufolienrollen und 2500 Styropor-Transportboxen. Wieder: keine Abgaben entrichtet, keine Kühlkette, Überladung.
Das BAZG hat in beiden Fällen ein Zollstrafverfahren eingeleitet, die Lebensmittel konfisziert und die Fahrer wegen Überladung verzeigt.
Klare Ansage: Wer Lebensmittel schmuggelt und dabei die Kühlkette missachtet, spielt mit der Gesundheit der Verbraucher. Das ist kein Bagatelldelikt, sondern grobe Fahrlässigkeit mit System. Die Schweiz kontrolliert – und konfisziert konsequent. 🇨🇭



