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Polizei will 37-jährigen Nigerianer abschieben: Messerangriff

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Als die Polizei einen 37-jährigen Nigerianer in München (Deutschland) zur Abschiebung abholen will, flüchtet dieser in die Küche und sticht mit einem Messer auf die Polizisten ein. Gegen den 37-jährigen Nigerianer besteht eine Anordnung zum sofortigen Vollzug der Abschiebung nach Nigeria. Dafür suchte die Polizei die Wohnung der Lebensgefährtin des 37-Jährigen am Mittwoch, gegen 12.45 Uhr auf. Nachdem die Lebensgefährtin die Wohnungstür geöffnet hatte, wiesen sich die zivil gekleideten Einsatzkräfte als Polizeibeamte aus. Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand wurde dem 37-Jährigen im Wohnungsflur die Abschiebung erklärt, woraufhin er versuchte zu fliehen und in die Küche gelangte. In der Küche entstand ein Gerangel, in dessen Verlauf er von einem Küchenschrank ein zirka 30 Zentimeter langes Küchenmesser an sich nahm. Dabei verletzte der Afrikaner einen Beamten mit dem Messer oberflächlich an der Nasenwurzel und er machte Stichbewegungen in Richtung der anderen Einsatzkräfte.

Der Beschuldigte konnte sich in der Küche schließlich dem Zugriff der Polizeibeamten entreißen und in Richtung Wohnungstür fliehen. Unmittelbar an der Wohnungstür traf er auf einen weiteren Beamten und führte Stichbewegungen in Richtung des Halses des Beamten aus.

Der Beamte trug Handschuhe, konnte das Messer greifen und dieses dem Beschuldigten aus der Hand entwinden. Der Beamte blieb bei diesem Angriff unverletzt.

Der Beschuldigte flüchtete und konnte erst nach groß angelegten Fahndungsmaßnahmen gegen 13:45 Uhr in Neuhausen vorläufig festgenommen werden. Die Staatsanwaltschaft München I leitete ein Verfahren wegen eines versuchten Tötungsdeliktes ein.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft München I erließ der zuständige Ermittlungsrichter am 24.10.2019 Haftbefehl wegen des versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung sowie Widerstand und tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte.

Die Münchner Polizei ist in einem engen Kontakt mit dem Bayerischen Landesamt für Asyl und Rückführungen und der dortigen Task Force, um im Bedarfsfall mit der zuständigen Ausländerbehörde die weiteren notwendigen Maßnahmen gemeinsam abzustimmen.