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Coronavirus: Die Schweiz hält ihre Einreisebeschränkungen an der Grenze zu Italien aufrecht

Italien hat beschlossen, die Einreisebeschränkungen an den Schengen-Binnengrenzen zu seinen Nachbarstaaten am 3. Juni 2020 aufzuheben. Die Schweiz hält eine gegenseitige Aufhebung dieser Beschränkungen für verfrüht. Sie hat – ebenso wie die anderen betroffenen Nachbarstaaten – der italienischen Regierung ihren Beschluss mitgeteilt, die geltenden Einreisebeschränkungen bis auf Weiteres beizubehalten. Schweizerische und liechtensteinische Staatsangehörige sowie Personen mit einer Schweizer Aufenthaltsbewilligung, die ab dem 3. Juni nach Italien reisen, dürfen danach in die Schweiz zurückkehren. Der Bundesrat beabsichtigt, in Absprache mit den betroffenen Grenzkantonen die Öffnung der Grenze mit den anderen Nachbarländern Italiens zu koordinieren.

Italien hat beschlossen, seine Grenzen ab dem 3. Juni wieder zu öffnen. Nach Ansicht der Schweiz ist es noch zu früh, die Grenzkontrollen an der Südgrenze aufzuheben. Die Schweiz steht in engem Kontakt mit den italienischen Behörden wie auch mit den Behörden Deutschlands, Österreichs und Frankreichs. Sie möchte mit ihnen das Grenzregime koordinieren und soweit möglich gemeinsam regeln.

Einreise in die Schweiz weiterhin beschränkt, Einkaufstourismus verboten

Die Schweiz beabsichtigt, das Grenzregime mit Italien möglichst rasch zu koordinieren und steht in engem Kontakt mit den italienischen Behörden. Bis auf Weiteres bleibt die Einreise aus Italien in die Schweiz wie folgt geregelt:

Die Schweiz möchte ihre Grenzen so rasch wie möglich wieder öffnen. Sie ist mit Deutschland, Österreich und Frankreich übereingekommen, die Reisebeschränkungen zwischen diesen Ländern am 15. Juni aufzuheben, sofern die Epidemie weiterhin positiv verläuft.

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