Der Kantonale Führungsstab erlässt per 19. März 2020, 18.00 Uhr, eine Ausgangsbeschränkung für Personen über 65 Jahre für das gesamte Kantonsgebiet. Diese Personen dürfen somit das Haus oder die Wohnung nicht mehr verlassen.
Ausgenommen sind Arztbesuche nach telefonischer Vorabsprache, Bestattungen im engsten Familienkreis oder Personen in systemrelevanten Funktionen des Gesundheitswesens. Lebensmitteleinkäufe und andere dringende Besorgungen müssen somit durch Angehörige, Nachbarn oder den Freiwilligendienst des SRK Uri vorgenommen werden. Lieferungen dürfen nur bis zur Haustüre erfolgen. Spaziergänge allein oder zu zweit sind während maximal zwei Stunden pro Tag zulässig. Darin eingeschlossen ist das Ausführen von Haustieren.
An die Bevölkerung unter 65 Jahre ergeht zudem der dringende Appell:
- Beschränken Sie Häufigkeit und Dauer Ihrer Einkäufe auf das notwendige Minimum.
- Halten Sie immer und überall einen Abstand von mindestens 2 Metern zur nächsten Person ein.
- Bleiben Sie zu Hause, es sei denn für Einkäufe und zum Arbeiten.
- Verzichten Sie auf jegliche Hausbesuche von Personen über 65 Jahren. Rufen Sie stattdessen häufiger an, um den wichtigen Kontakt aufrecht zu erhalten und zu pflegen. Der kantonale Führungsstab wird die Einhaltung dieser Massnahmen mit Hilfe der Polizei konsequent überwachen und durchsetzen.
In Uri sind zurzeit (Stand 19. März 2020, 12.00 Uhr) 7 Fälle positiv auf Coronavirus getestet worden. Der Kantonale Führungsstab (Kafur) hat an seinem Rapport vom 19. März 2020 die am Dienstag, 17. März 2020, erlassenen Weisungen zur Umsetzung der Coronavirus-Massnahmen im Kanton Uri den aktuellen Gegebenheiten und den neuen Erkenntnissen angepasst. Die Weisungen gelten ab Freitag,